Anwendung Vergabegesetz in Rangsdorf
Das neue Brandenburgische Vergabegesetz BbgVergG, das zum 1.1.2012 in Kraft treten soll, wurde durch die CDU Fraktion im Landtag zu recht scharf kritisiert, weil ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand mit entsprechenden Mehrkosten auf die kommunalen Verwaltungen zukommt. Das Hauptziel des BbgVergG, Lohndumping zu vermeiden, begrüßen wir.
Für Rangdorf wurde der Mehraufwand in der Verwaltung mit bis zu 2 1/2 Personalstellen durch die Verwaltung abgeschätzt (vergl. Vorlage 132/11 vom 01.12.2011).
Zwar sieht § 14 BbgVergG grundsätzlich eine Kostenerstattung vor, wie diese Fallpauschalen ausfallen und wie das Nachweisen von Mehrkosten durch die Kommunen gelebt werden wird, bleibt abzuwarten.
Die CDU Rangsdorf fordert die Verwaltung auf, ab dem 1.1.2012 alle Kosten, die für die Gemeinde Rangsdorf zur Umsetzung des BbgVergG anfallen, genau zu erfassen und dem Land entsprechend § 14 zur Kostenerstattung nachzuweisen und die Mehrkostenerstattung vom Land zu fordern.
Grundsätzlich sieht das Gesetz in §3 vor, dass sich Auftragnehmer bei der Annahme öffentlicher Aufträge verpflichten, ihre Beschäftigten mindestens nach dem gültigen Tarifvertrag entsprechend Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu entlohnen. (Im November 2011 waren das z.B. für das Bauhauptgewerbe 9,75 Euro pro Stunde. )
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, das Rathaus samt Grundstück von dem Investor und Bauherren Manfred Cieslik aus Großbeeren anzukaufen.
Die CDU Rangsdorf regt an, dass die Gemeinde, ohne dass es dazu eine Rechtspflicht gibt, überprüft, ob die Entlohnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch im Fall des Rathauses erfolgt, obwohl es nicht unter das neue Vergabegesetz fällt.
Wir wollen erreichen, dass die Gemeinde von sich aus sagen kann, dass das Rathaus nicht auf Basis unsozialer und niedrigster Löhne im Sinne von Lohndumping errichtet wird. Die Gemeinde ist nicht der eigentlich Auftraggeber des Bauvorhabens „Rathaus“, sondern wird das fertiggestellte Rathaus von dem Investor erwerben.
Darüber hinaus bittet die CDU Rangsdorf, dass regionale und lokale Rangsdorfer Bauunternehmen an der Errichtung des neuen Rathauses mitwirken können und durch Unteraufträge eingebunden werden, denn es ist auch das Geld Rangsdorfer Steuerzahler, das in das Rathaus investiert wird.
Rangsdorf, den 24. Dezember 2011 von
Ralf von der Bank Peter Preetz
Stv. Vorsitzender der CDU Rangsdorf Vorsitzender der CDU Rangsdorf
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